
Fokus: Erbschaft
Eine Immobilie geerbt: Wie geht man am besten damit um?
Im Falle einer Erbschaft liegt der bestmögliche Umgang nicht immer auf der Hand:
Drängende Fragen stehen im Raum u.a:
- Was ist die Immobilie wert?
- Verkaufen oder Behalten?
- Wer kümmert sich um die Verwaltung der Immobilie?
- Wer haftet für einen evtl. noch bestehenden Kredit?
Fazit: Immobilien - Erbschaften können knifflige Abwägungen erforderlich machen. In unserem Expertennetzwerk finden wir auch für weitreichende Fragestellungen passgenaue Antworten und Lösungen.
Was kommt auf einen zu?
Klassische Szenarien, was auf einen Erben zukommen kann:
- Immobilien - Verkauf
- Neu- oder Nachvermietung
- Aufwertung / Modernisierung / An- Umbauten
- Auszahlung anderer beteiligter Erben
- Verwaltung der Immobilie
- etc.
Fazit: Der weitere Umgang mit einer geerbten Immobilie will gut durchdacht sein.
Auf was müssen Sie achten?
Für alle Folgeüberlegungen ist es zunächst sicherlich sinnvoll den aktuellen Wert der Immobilie zu kennen.
Oftmals reicht zur Wertbestimmung eine durch uns durchgeführte Marktwerteinschätzung völlig aus. Ein umfangreiches und ausführlicheres Verkehrswertgutachten kann bei Bedarf natürlich ebenfalls erstellt werden.
Sofern auf der geerbten Immobilie noch Kredite lasten, werden diese durch den Erben bei Annahme der Erbschaft übernommen. Der Erbe haftet somit für die Tilgung des Kredits. Möglicherweise macht es Sinn, das Finanzierungskonzept neu auszugestalten. Wir stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn sich ein Erbe bzw. eine Erbengemeinschaft entschließen die Immobilie zu verkaufen, gilt es normalerweise den bestmöglichen Kaufpreis zu erzielen. Wir können bei der Durchführung von Verkaufsprozessen für Erben und Erbengemeinschaften auf eine langjährige Tätigkeit und hervorragende Referenzen verweisen. Unsere Erfahrung hilft auch, wirtschaftliche und oftmals vorhandene emotionale Aspekte eines solchen Verkaufs miteinander in Einklang zu bringen.
Eventuell ist es die bessere Entscheidung, die geerbte Immobilie zu behalten. In diesem Fall ist zu prüfen, ob es Spielraum für eine wirtschaftliche Aufwertung gibt: Ausschöpfung von Mieterhöhungspotentialen, die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, zeitgemäße Grundrissveränderungen oder An- und Ausbaumöglichkeiten können u.a. sinnvolle Maßnahmen sein.
Gerade bei der Vererbung von mehreren oder größeren Liegenschaften steht auch die Frage der optimalen Verwaltung im Raum.
Wenden Sie sich gerne an uns – wir können zu allen Punkten unterstützend tätig sein.
Unser Tipp:
Umsichtigkeit. Der Umgang mit geerbten Vermögenswerten wie Immobilien erfordert ein sensibles Verhalten aller Beteiligten und einen soliden Plan. Lassen Sie sich über unsere Best-Practices beraten.
Expertentipp von Sven Keussen, geschäftsführender Gesellschafter.
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