Was kommt auf einen zu?
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, gibt es einige, nicht unwichtige Dinge zu beachten.
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Befinde ich mich gerade in einer Baufinanzierung für mein Eigenheim?
- Was passiert mit meiner aktuellen Immobilie?
- Was ist meine Immobilie heute wert?
Es gibt verschiedenste Szenarien die auf Sie zukommen können. Um Ihnen Ihren Umzug bzw. Jobwechsel so unbeschwert wie möglich zu gestalten haben wir ein paar wertvolle Tipps für Sie.
Das müssen Sie beachten
Wollen Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen ist dies eine gute Lösung und kann sich auszahlen. Einer Rückkehr in die eigenen vier Wände steht Ihnen dann zu fast jedem Zeitpunkt offen.
Worauf sollten Sie bei der Möblierung und Ausstattung achten? Das wichtigste bei einer möblierten Wohnung auf Zeit ist - wie in einem Hotel - ein hochwertiges Bett.
Da viele nur mit Koffern anreisen, wird eine vollständige Ausstattung vorausgesetzt. Dazu gehören:
- Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen, aber auch ein Wasserkocher und eine Mikrowelle sowie ein Geschirrspüler.
- Nach Möglichkeit sollte die Wohnung mit einer Waschmaschine oder einem Waschtrockner ausgestattet sein.
- Bettwäsche, Handtücher und Staubsauger gehören quasi zur Basisausstattung.
- Ebenso wichtig ist der technische Standard wie Kabel- oder Satelliten-TV und ein Highspeed Internetanschluss über W-LAN.
- Abgesehen davon ist natürlich eine zeitgemäße Einrichtung und die Qualität der Ausstattung entscheidend für eine schnelle Vermittlung.
Achten Sie stets auf hygienische Grundbedingungen und Reinigungszyklen!
... gilt zwischen 6 bis 36 Monaten:
Vermietungen unter sechs Monaten werden von der Stadt München als Wohnraumzweckentfremdung bewertet und können strafrechtlich geahndet werden.
- Banken achten auf Betriebszugehörigkeit, Befristung und Probezeit; evtl. auf den sog 100km Radius. D.h. bauen Sie weiter weg vom aktuellen Wohn-/Arbeitsort sollten Sie sich eine Versetzung bspw. schriftlich geben lassen. Sofern die Finanzierung nicht gefährdet ist, stellt es i.d.R. kein Problem dar.
- Probezeit laut KSchG §1 üblicherweise 6 Monate. Banken sehen in dieser Zeit Darlehen und Kredite kritisch aufgrund der Möglichkeit einer kurzfristigen oder grundlosen Kündigung.
- Antragsteller sollte 3-6 Monate im Betrieb sein.
- Befristungen im Arbeitsvertrag stellen ein generelles Hindernis dar, auch ohne Jobwechsel.
- Zusammenfassend kann man also sagen, dass ein Jobwechsel oftmals Vorteile bringt, aber auch eine Wartezeit bis zu 6 Monaten fordern kann, damit einer Finanzierung zugestimmt wird.
Unser Tipp
Die Komponente Zeitdruck kommt oft ins Spiel. Manchmal sind unabhängige und fachkompetente Hilfe erforderlich. Hier sollte man nicht am falschen Ende sparen. Ein guter Rat kann unter Umständen viel Geld und einen Haufen Ärger ersparen.
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