
Einen „alten Baum“ verpflanzt man nicht!
Wer seine vertraute Wohnsituation behalten aber finanziellen Spielraum gewinnen möchte, sollte über die Chancen der Immobilienverrentung nachdenken.
Finanzielle Unabhängigkeit mit (durch) Ihr Eigenheim
Für viele ältere Menschen hat das gewohnte Eigenheim einen hohen Stellenwert. Oft ist aber der Großteil des Privatvermögens darin „gefangen“ und die gesetzliche Rente erfordert meistens strenges Haushalten. Banken tun sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben bei der Finanzierung älterer Endverbraucher schwer. Es gibt aber Lösungen.
Folgende Varianten der Immobilienverrentung ermöglichen es, zuhause wohnen zu bleiben und gleichzeitig (finanziellen) Freiraum zu gewinnen:
Dieses Modell bietet für Sie eine maßgeschneiderte Lösung, bei der Sie von uns als Immobiliendienstleister und von einem Notar bei der Ausgestaltung des Kaufvertrags individuell beraten werden. Hierbei erhalten Sie den höchsten Ertrag zu geringsten Kosten – und das Ganze unter Einräumung eines zeitlich begrenzten Wohnrechts.
Beim klassischen Verrentungsmodell wird die Immobilie für eine monatlich entrichtete sog. Leibrente verkauft. Dieser Betrag berücksichtigt in seiner Höhe das Ihnen eingeräumte Wohnrecht. Sie können bei der Immobilien-Rente aber auch die Variante einer Einmalzahlung wählen. Wie beim Verkauf mit Wohnrecht, sind Sie bei der Immobilien-Rente nicht mehr an Wertsteigerungen bzw. Wertverlusten Ihrer Immobilie beteiligt. Je nach Entwicklung des Immobilienmarktes, kann dies vorteilhaft oder nachteilig sein. Unter dem Strich führt das unbegrenzte Wohnrecht zu einem geringeren Gegenwert, umso mehr, wenn sich die Dauer des Wohnrechts auf zwei Personen bezieht.
Beim Anteilverkauf veräußern Sie maximal die Hälfte Ihrer Immobilie. Der Käufer des Anteils wird stiller Miteigentümer. Sie erhalten den, durch Eintragung im Grundbuch abgesicherten, sog. Nießbrauch, in Kombination mit einem Dauerwohnrecht. Hierdurch erhalten Sie einen fairen Marktpreis für Ihre Immobilie, abgesichert durch das vereinbarte Wohnrecht. Dafür bezahlen Sie ein monatliches Entgelt an Ihren Miteigentümer. Bei Ableben oder Verkauf, erhält i. d. R. der Miteigentümer das Verwertungsrecht und ebenso eine Vergütung im Erbfall. Steigende oder fallende Immobilienpreise betreffen beide Parteien. Während der Laufzeit haben die Erben jederzeit die Möglichkeit den hälftigen Anteil zurück zu erwerben. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten dieses relativ neuen Verrentungsmodells, können wir diese Variante aber nur sehr eingeschränkt empfehlen.
- Welches Modell ist für mein Lebensalter und meine Lebenssituation am besten?
- Möchte ich möglichst wenig Verpflichtungen aus der bewohnten Immobilie haben oder ist dies für mich unbedeutend?
- Ist anzunehmen, dass eines Tages die eigene Pflege von den Angehörigen übernommen wird oder reicht das Privatvermögen, um dies anders zu organisieren?
- Habe ich Kinder und möchte ich diese ggf. als künftige Erben in meiner Planung berücksichtigen?
Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der passgenauen und individuellen Lösung für Ihre Immobilie und deren Verrentung.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und finden die für Sie beste Lösung!
Tipp:
Sprechen Sie über Ihre Pläne frühzeitig mit den engsten Familienangehörigen. So können Missverständnisse, Streit und Enttäuschungen verhindert werden, wenn z.B. die erwachsenen Kinder eine ganz andere Vorstellung von ihrer langfristigen Wohnsituation haben und verhindert werden soll, dass das ehemalige Familienzuhause eines Tages zum Zankapfel zwischen Geschwistern wird, die sich „auf einmal“ in einer Erbengemeinschaft wiederfinden.
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