31.03.2022
ÖKOPUNKTE
- Wegfall zeitaufwändiger und teils kostspieliger Flächensuche, keine Pflegeverpflichtung
- Mehr Planungs- und Kalkulationssicherheit
- Bis zu 2,5 Millionen Ökopunkte auch für Großprojekte
- Zusammenhängende Flächen eines Anbieters im bayerischen Naturraum D65
München, 31. März 2022 – Projektentwickler und Gemeinden benötigen bei Eingriffen in die Natur ökologische Ausgleichsflächen. Für deren Beschaffung und dauerhafte Pflege sind sie selbst verantwortlich. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht jedoch alternativ auch die Kompensation mit Ökopunkten vor. Sie stellen eine „Währung“ dar die ersatzweise für den Ausgleich von Flächen eingesetzt werden kann.
Im Dezember 2021 erschien vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr der überarbeitete Leitfaden* als Hilfestellung zur Verwendung und Bilanzierung von Ökopunkten.
Sven Keussen, geschäftsführender Gesellschafter von Rohrer Immobilien: „Wir haben diese verbesserten Rahmenbedingungen erkannt und zum Anlass genommen, unseren Bauträgern und Projektentwicklern, aber auch anderen Erschließungsträgern ein mit Natur und Landschaft im Einklang stehendes Paket Ökopunkte anzubieten. In Kooperation mit einem Ökopunkte-Erzeuger, der über große, zusammenhängende Flächen verfügt, können wir ein einfach zu händelndes und transparentes Kontingent vermitteln.“
Die Vorteile für die Erwerber sind zusammengefasst: verzinste Bevorratung, Planungs- und Kalkulationssicherheit bei Bauleitplanungen und Wegfall zeitaufwändiger Flächensuche sowie Ankauf und Bewirtschaftung.
Die Herstellungsmaßnahmen der Flächen sind bereits abgeschlossen und von den zuständigen Landratsämtern abgenommen. Allein der Inhaber der ÖkokontoFlächen ist zur Pflege verpflichtet.
Der Eingriffsverursacher hat nach dem Ausgleich mit Ökopunkten keine weiteren kompensationsrechtlichen Pflichten mehr. Die Belastung wird im Grundbuch abgesichert.
Der Rohrer-Kooperationspartner und Erzeuger der Ökopunkte verfügt auf circa 45 Hektar** über 2,5 Millionen Ökopunkte im Wert von ca. 10,5 Millionen Euro. Mit diesem Paket sind auch größere Projekte mit einem Anbieter realisierbar“, so Keussen.
Preise und detaillierte Informationen finden Sie hier.
*https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebau/oekologie/leitfadeneingriffsregelung/index.php
**Die Flächen liegen im Gebiet D65