
16.11.2020
Rohrer vermittelt trotz Erhaltungssatzung
München, 16. November 2020 – Rohrer Immobilien hat die Transaktion eines Wohn- und Geschäftshauses in München-Sendling für eine Erbengemeinschaft begleitet. Die Immobilie wurde 1954 erbaut, verfügt über 14 Wohnungen, zwei Erdgeschoss-Gewerbeeinheiten (ein Ladengeschäft und einen Bank-SB-Automatenbereich) sowie fünf Hof-Garagen. Das Dachgeschoss ist teil-ausbaufähig.
In beliebter Lage Nähe Großmarkthallen entstehen derzeit diverse Neuentwicklungen, die eine mittelfristige Wertsteigerung höchstwahrscheinlich machen.
Stefan Hagen, Leiter Investment bei Rohrer
Immobilien: „Das Wohn- und Geschäftshaus befindet sich in einem Erhaltungssatzungsgebiet
mit städtischem Vorkaufsrecht. Der Erstverkauf an einen unserer langjährigen
Kunden, eine deutsche Pensionskasse, erfolgte bereits im Juli. Der Stadtrat hat
per Beschluss im September sein Vorkaufsrecht für eine städtische
Wohnungsbaugesellschaft wahrgenommen und Anfang November notariell
abgeschlossen. Im Gegensatz zum Erstkäufer, der die Abwendungserklärung nicht
abgeben wollte, hat sich die städtische Käuferin zur Einhaltung aller
Bedingungen wie Miethöhe etc. verpflichtet.“
Der Kaufpreis liegt aufgrund des Erhaltungssatzungsgebietes ungefähr 20 Prozent unter dem Marktwert ohne Auflagen.
Stefan Hagen | Leiter Investment
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Artikel hierzu in KONII, das moderne Immobilienportal.