07.12.2020
Münchner Immobilienmarkt 2020 – Ausblick 2021
Niemand hätte vermutlich Anfang diesen Jahres vorausahnen können, welche Herausforderungen 2020 mit sich bringen würde.
Als im März die Corona – Pandemie zur Schließung aller Geschäfte und zum sogenannten „Lockdown“ führte, war auch für uns Immobilienmakler nicht absehbar, wie sich die Situation entwickelt. Jetzt im Dezember lässt sich festhalten, dass der Immobilienmarkt sehr wenig beeinträchtigt worden ist.
Natürlich gab es zum Beispiel in der Abwicklung von Kaufverträgen und bei der Durchführung von Kaufpreisfinanzierungen Verzögerungen, bedingt durch die Pandemie und die damit einhergehenden organisatorischen Gegebenheiten. Alles lässt sich halt dann doch nicht vom Homeoffice aus erledigen, so dass man hier und da Reibungsverluste in Kauf nehmen musste. Im Laufe des Jahres hat sich das aber wieder eingespielt.
Die Preisentwicklung ist nach unserer Wahrnehmung nicht durch die Pandemie beeinträchtigt worden – nach wie vor sind Immobilien in München ein sehr knappes Gut und dementsprechend sind die Preise hoch. Vor allem Grundstücke sowie Häuser und Wohnungen mit einem gewissen Renovierungsbedarf sind gefragt. Einem Eigentümer solcher Immobilien können wir nur empfehlen, sich das Preisniveau zu Nutze zu machen und einen optimalen Verkaufserlös zu erreichen.
Das kommende Jahr ist für Immobilienmakler vor allem deshalb spannend, weil ab dem 23.12.2020 das neue sogenannte „Bestellerprinzip“ gilt – ein Gesetz zur Neuregelung der Maklerkosten.
Wir Makler können nunmehr unsere Dienstleistungen sowohl für Käufer als auch Verkäufer gleichermaßen erbringen oder aber nur für eine der beiden beteiligten Seiten. Je nach Beauftragung gilt es, sich dann an das neue Gesetz zu halten und die Maklerprovision entweder paritätisch zwischen Eigentümer und Erwerber zu teilen oder nur eine der beiden Seiten zur Zahlung zu verpflichten.
Dieses neue Gesetz, das wir in seiner jetzigen Form begrüßen, gilt es mit Leben zu füllen und vor allem bei allen Beteiligten sicherlich noch vorhandene Wissenslücken über die Ausgestaltung des Bestellerprinzips zu füllen.
Unsere Mitarbeiter sind bestens geschult und stehen jedem Verkäufer und Käufer beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach und wir helfen Ihnen gerne weiter.